§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Ligentis Elektrotechnik GmbH, Bensberger Marktweg 418a, 51069 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Elektroinstallationsleistungen und verwandten Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Bei öffentlichen Aufträgen nach VOB/A gilt der Zuschlag als Vertragsschluss. Die Ausführung erfolgt in diesen Fällen nach VOB/B.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Werkvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
Alle Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN-VDE-Normen und den Unfallverhütungsvorschriften der BG ETEM ausgeführt.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche bezeichnet wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Wir werden den Auftraggeber über Verzögerungen unverzüglich informieren.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Vorleistungen vorliegen. Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme erfolgt nach förmlicher Prüfung; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung, werden jedoch im Abnahmeprotokoll festgehalten und beseitigt.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, bei sonstigen Leistungen 2 Jahre ab Abnahme. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir haben das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf unser Eigentum hinzuweisen, falls Dritte darauf zugreifen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand
Mai 2026 – Ligentis Elektrotechnik GmbH, Köln